Telematikinfrastruktur (TI)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Situation zum Anschluss der Praxen an die TI stellt sich wie folgt dar: die Installationsfrist endet am 30.06.19. Diese Fristverlängerung impliziert die Forderung des Gesundheitsministers, die Bestellung für den Praxisanschluss an die TI bis spätestens 31.03.2019 verbindlich zu platzieren. Sie haben die Möglichkeit mit den weiter unten angefügten Formularen den Anschluss Ihrer Praxis an die TI per E-Mail (ti@medys.de) oder Fax unter 02058/2091 rechtzeitig zu bestellen.

Um eine Installation bis Ende Juni garantieren zu können, sollte die Bestellung aus organisatorischen Gründen bis zum 31.01.2019 erfolgen.

Nach Auftragseingang bekommen Sie von unserem Dienstleister DGN per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die Sie gegenüber Ihrer KV als Nachweis für die rechtzeitige Bestellung verwenden können. In welcher Form die KVen die Bestätigung wünschen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Entweder werden Sie diesbezüglich von Ihrer KV informiert oder Sie müssen sich an Ihre KV wenden.

Auf der Homepage der KBV finden Sie zur „Finanzierung der Erstausstattung und der laufenden Betriebskosten“ Hinweise zur Kostenerstattung:

Bezüglich der Chipkartenleser (stationär und/oder mobil) müssen Sie auf dem Bestellformular die Anzahl angeben. Für jeden mobilen Chipkartenleser benötigen Sie eine separate SMC-B Karte. Ihre SMC-B Karte(n) bestellen Sie unter https://www.smc-b.de/medys/

Die Checkliste bearbeiten Sie und schicken Sie uns per Fax oder E-Mail (ti@medys.de) unterschrieben zurück.

Für die Installation in Ihrer Praxis ist die Checkliste Voraussetzung. Der Techniker, der bei Ihnen installieren wird, nimmt mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt auf, wenn Ihre Bestellung vollständig vorliegt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr MEDYS TEAM

Um die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen und den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM)durchführen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein.

Folgende Komponenten sind für den Anschluss an die TI erforderlich:

  • einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • ein neues TI-kompatibles stationäres E-Health-Kartenterminal
  • einen Praxisausweis (SMC-B)
  • VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss
  • entsprechendes Softwareupdate von MEDYS

Bitte beachten Sie, dass die aktuellen stationären Lesegrätes nicht für den Anschluss an die TI geeignet sind. Es macht jedoch Sinn, diese als Ersatzgeräte für den Ausfall der TI aufzubewahren.

Die Komponenten im Einzelnen:

Konnektor
Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das Versichertenstammdatenmanagement.

E-Health-Kartenterminal
Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können; zunächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der neue Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufeausweis kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden. Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein. Die seit 2011 im Rahmen des Basis-Rollouts angeschafften Kartenterminals können – nach heutigem Stand – nicht per Softwareupdate auf ein eHealth-Kartenterminal aufgerüstet werden und müssen daher ersetzt werden.

Praxisausweis (SMC-B)
Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Der Internetzugang ist eine Grundvoraussetzung für die TI. Praxen, die bisher noch keinen Internetanschluss haben, sollten dies möglichst bald nachholen. Ansprechpartner dafür sind die Internetprovider. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis und sind damit bereits in den Gebührenordnungspositionen des EBM enthalten.

Softwareupdate von MEDYS
Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung. MEDYS hat die Zulassung der gematik erhalten.

Mobile Kartenterminals
Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt.